Einleitung

Dieses Regelbuch enthält die Grundlagen und Vorschriften für die Teilnahme am Legal Tech Hackathon, bei dem in der Software BRYTER im Rahmen von BRYTER Open, kreative Lösungen zum Thema “Zugang zum Recht - Anwendungen für Rechtssuchende” entwickelt werden sollen und ein Preisgeld vergeben wird sowie eine Mitgliedschaft im exklusiven Netzwerk von Future-Law und Legal-Engineering-Zertifikate von BRYTER.

Der Legal Tech Hackathon ist eine Veranstaltung von eLegal e.V., Keplerstraße 6, 37085 Göttingen, (im Folgenden auch „eLegal“), des Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin, (im Folgenden auch „BMJ“), von Orth Kluth Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (mbB), Kaistraße 6, 40221 Düsseldorf, (im Folgenden auch „Orth Kluth”), von BRYTER US Inc., Linienstraße 71, 10119 Berlin, (im Folgenden auch „BRYTER”), sowie Seinfeld Professionals Infrastruktur GmbH & Co KG, Kolingasse 1/8A, 1090 Wien, Österreich, (im Folgenden auch „Future-Law”), gemeinsam die „Veranstalter“.

Die Veranstaltung wird im Zeitraum vom 19. Juni 2023 bis 7. Juli 2023 stattfinden. Im ersten Schritt müssen sich alle interessierten Teilnehmer:innen anmelden, wobei nur 50 Plätze verfügbar sind. Im Anschluss müssen sich die Teilnehmer:innen mit der E-Mail Adresse, mit der sie sich für das Format angemeldet haben, kostenlos bei BRYTER Open registrieren und das Onboarding absolvieren. Mit dem virtuellen Start am 19.06. haben die Teilnehmer:innen 10 Tage Zeit eine eigene Lösung zu entwickeln. Am 22.06. wird es eine sog. “Feedback-Session” geben in welcher die Teilnehmer:innen technisches Feedback von Expert:innen von BRYTER erhalten können. Die entwickelten Lösungen müssen am 29.06. bis 24 Uhr virtuell eingereicht werden. Im Anschluss bewertet eine Jury alle eingereichten Lösungen. Zum Abschluss sollen am 07.07. die eingereichten und bisher bewerteten Lösungen von den jeweiligen Teilnehmer:innen vor der Jury gepitcht werden. Im Anschluss bewertet die Jury, unter Berücksichtigung der vorangegangenen Bewertung sowie des Pitches, die eingereichte Lösung inal und wählt die Preisträger:innen aus.

Der Ablauf des Hackathons kann der Website www.elegal.technology/hackathon  (im Folgenden „Website“) entnommen werden.

Die Teilnahme am Legal Tech Hackathon unterliegt diesen Teilnahmebedingungen.

 

1. Teilnahmevoraussetzungen

1.1. Ein*e Teilnehmer*in muss für die Teilnahme am Legal Tech Hackathon mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige Teilnehmer dürfen nur mit Einverständnis aller sorgeberechtigten Personen an dem Turnier teilnehmen.

1.2. Mitglieder von Organen oder anderen Gremien oder Mitarbeiter der Veranstalter oder nach §§ 15 ff. AktG verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

1.3. Eine Anmeldung zur Teilnahme am Legal Tech Hackathon ist erforderlich. Die Anmeldefristen sind der Website zu entnehmen.

1.4. Die Veranstalter behalten sich vor, alle Personen von der weiteren Teilnahme und/oder der Preisvergabe auszuschließen, welche die geforderten Informationen und Unterlagen nicht fristgerecht, unvollständig oder fehlerhaft eingereicht haben.

 

2. Votum

2.1. Die Gewinner:innen werden durch eine Jury ermittelt.

2.2. Jede:r Teilnehmer:in erhält eine festgelegte Zeit für die Präsentation seines oder ihres Projekts. Die genauen Zeiten werden auf der Website bekannt gegeben.

2.3. Die Jury bewertet die eingereichten Lösungen anhand der dem Bewertungsbogen zu entnehmenden Kriterien.

2.4. Die Gewichtung der Kriterien steht im Ermessen der Jury.

2.5. Die Jury bewertet die eingereichten Lösungen am Ende der Veranstaltung und stellt ihr Ergebnis vor.

2.6. Die Entscheidung der Jury über die Vergabe der Preise ist endgültig und nicht anfechtbar.

2.7. Die Gewinner:innen werden am Ende der Veranstaltung bekannt gegeben.

 

3. Preisgeld

3.1. Die Höhe des Preisgeldes wird vom Veranstalter festgelegt und vorab kommuniziert.

3.2. Das Preisgeld wird von Orth Kluth gestellt und nach dem Legal Tech Hackathon an den/die Gewinner:in überwiesen.

3.3. Die Gewinner:innen sind nicht verpflichtet, das Preisgeld zweckgebunden für die Realisierung des präsentierten Projekts einzusetzen.

3.4. Das Preisgeld unterliegt den steuerlichen Regelungen in Deutschland. Die Gewinner:innen sind für die Erfüllung der sie ggf. treffenden steuerrechtlichen Pflichten allein verantwortlich.

3.5. Preise sind nicht übertragbar. Eine Barauszahlung erfolgt nicht. Sämtliche mit dem Preis einhergehende Folgekosten sind vom Gewinner zu tragen.

3.6. Die Teilnehmer:innen sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihnen eingereichten Informationen und Unterlagen verantwortlich.

4. Haftung

4.1. Die Veranstalter und die Teilnehmer:innen (gemeinsam die „Parteien“ und einzeln „Partei“ genannt) haften (i) im Fall von Schäden des Vertragspartners aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die durch eine Pflichtverletzung der Parteien oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind; (ii) wenn die Parteien oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben; (iii) aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung; (iv) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung der Veranstalter entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflicht“); (v) nach dem Produkthaftungsgesetz; (vi) aus datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen.

4.2. Die Parteien haften in den Fällen der Ziff. 4.1 der Höhe nach unbegrenzt. Das gilt nicht im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht, bei welcher der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt ist.

4.3. In anderen als den in Ziff. 4.1 und 4.2 genannten Fällen ist die Haftung der Parteien unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.

4.4. Die Haftungsregelungen in Ziff. 4.1 bis 4.3 gelten auch für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter*innen und Erfüllungsgehilfen der Parteien.

 

5. Datenschutz

5.1. Die jeweiligen Datenschutzerklärungen der Veranstalter sind den Websites der Veranstalter zu entnehmen.

5.2. Die Teilnehmer:innen erkennen an, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt und dass möglicherweise während der virtuellen Veranstaltungen Fotos und Videos erstellt werden, die auf den Social-Media Kanälen der Veranstalter und Dritten geteilt werden.

5.3. Die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sonstiger, nicht von den unter 5.1 erfassten Erklärungen erfassten Umstände, werden bei Erhebung der entsprechenden Daten mitgeteilt.

6. Schlussbestimmungen

6.1. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder umzuplanen und die Veranstaltungsstruktur zu ändern, sofern nach billigem Ermessen solche Änderungen erforderlich sind und keine berechtigten Interessen der Teilnehmer entgegenstehen, insbesondere um eine faire und respektvolle Umgebung für alle Teilnehmer bereitzustellen.

6.2. Die Veranstalter behalten sich weiter das Recht vor, Änderungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen.

6.3. Die Veranstalter behalten sich vor, die Anzahl der zur virtuellen Veranstaltung zugelassenen Personen zu begrenzen.

6.4. Die aus diesen Teilnahmebedingungen entstehenden Rechte und/oder Pflichten können von den Teilnehmer:innen nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters an Dritte übertragen oder abgetreten werden.

6.5. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen deutschem Recht.

6.6 Falls Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen nicht durchsetzbar oder ungültig sein sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.